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- Formen seelischer Erkrankung
- Akzeptanz
- Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz
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- Sprechen über Depressionen
Seelische Behinderung
Seelische Behinderungen zeigen sich meist im Verhalten und in der Kommunikation und haben unterschiedliche Ursachen, darunter psychische Erkrankungen. Diese sind medikamentös und psychotherapeutisch oft behandelbar und müssen nicht zu seelischer Behinderung oder langfristig eingeschränkter Teilhabe führen.
Seelische (psychische) Behinderungen äußern sich in einer krankhaften Veränderung des Fühlens, Handelns, der Wahrnehmung oder der Orientierung. Sie sind in der Regel nicht auf den ersten Blick sichtbar, sondern zeigen sich im Verhalten und in der Kommunikation. Menschen mit seelischen (psychischen) Behinderungen stoßen oftmals auf unsichtbare Barrieren, die durch fehlende Aufklärung und Wissensvermittlung entstehen. Individuell führen unterschiedliche Ursachen zu psychischen Erkrankungen. Diagnosen im klinischen Bereich orientieren sich vielfach an der Beschreibung des Zustandes und des Verlaufs der Erkrankung. Viele psychische Erkrankungen sind medikamentös und psychotherapeutisch gut behandelbar. Demzufolge führt nicht jede psychische Erkrankung zu einer seelischen Behinderung und damit zu einer langfristig eingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe.
Formen seelischer Erkrankung
Seelische Erkrankungen treten in unterschiedlichen Formen auf und äußern sich auf vielfältige Weise. Gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11) werden verschiedene Störungsbilder unterschieden, wie zum Beispiel:
- Affektive Störungen mit manischen und depressiven Phasen im Wechsel (sogenannte Bipolare Störung) oder mit anhaltender Depression.
Bei einer Bipolaren Störung schwankt die Stimmung zwischen manischen Phasen mit Hochstimmung, unter anderem mit extremer Aktivität, Reizbarkeit und Unruhe, und extremen Tiefphasen, zum Beispiel mit Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit und markant reduziertem Selbstwertgefühl.
Depression ist eine schwerwiegende Erkrankung, die unter anderem mit gedrückter Stimmung, innerer Leere, Interessensverlust, Schlaflosigkeit, Antriebsmangel und erhöhter Ermüdbarkeit, verminderter Konzentrationsfähigkeit und sozialem Rückzug einhergeht. - Belastungs- und Anpassungsstörungen mit generellen oder speziellen Angststörungen, sozialer Phobie (Angstzustände bei sozialen Kontakten), Zwangsstörungen (zwanghafte Gedanken oder Handlungen), Belastungsstörungen als Reaktion auf persönlich erfahrene Bedrohungen (zum Beispiel Unfall, Tod, Naturkatastrophe, Verbrechen) oder als somatoforme Störungen (starke körperliche Symptome wie Schmerzen oder Herz-Kreislauf-Beschwerden, die sich nicht auf organische Erkrankungen zurückführen lassen).
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen mit anhaltenden Verhaltensmustern, die sich in starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen zeigen (zum Beispiel übersteigertes Misstrauen, soziale Abkapselung, Aggression gegen andere oder sich selbst, abhängige Persönlichkeit).
- Schizophrene und wahnhafte Störungen mit eingeschränkter und veränderter Wahrnehmung der äußeren Wirklichkeit. Bewusstsein, Denken und Fühlen sind tiefgreifend beeinträchtigt, oft im Verlauf von Phasen. Betroffene fühlen sich zum Beispiel verfolgt oder bedroht, verschließen sich ihrer Umwelt, hören Stimmen, haben Halluzinationen.
Akzeptanz
Vor dem Hintergrund des häufig fehlenden Verständnisses im sozialen Umfeld ist es für viele Menschen mit seelischer (psychischer) Behinderung schwer, über ihre Behinderung offen zu sprechen. Sie haben Angst vor Stigmatisierung und Benachteiligung. Auch sind sie oft nicht in der Lage, ihre Situation richtig einzuschätzen. Beides kann dazu führen, dass sie nicht bereit sind, ihre Behinderung offiziell anerkennen zu lassen. Liegt keine Anerkennung der Schwerbehinderung vom Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde vor, kann der besondere Kündigungsschutz nicht greifen. Daher ist es angebracht, darauf hinzuwirken, dass ein Anerkennungsantrag gestellt wird.
Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz
Im Arbeitsleben ist zu beachten:
- Psychische Erkrankungen sind einer der Hauptgründe für lange Arbeitsunfähigkeit.
- Sowohl die Erkrankung selbst als auch die (Neben-)Wirkungen der eingenommenen Medikamente können zu einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit führen.
- Problematische Verhaltensänderungen von Mitarbeitenden sollten behutsam angesprochen werden, um das veränderte Verhalten zu verstehen und eventuelle Ursachen am Arbeitsplatz zu klären. Dann ist eine gemeinsame Suche nach Lösungen möglich, und gegebenenfalls können betriebliche Unterstützungsangebote frühzeitig hinzugezogen werden.
- Es sollte eine zentrale Bezugsperson im Betrieb geben, mit der die betroffene Person ihre betrieblichen Angelegenheiten besprechen kann.
- Arbeitsabläufe und Aufgaben sollten strukturiert und transparent gestaltet sein.
- Über- wie auch Unterforderung möglichst vermeiden.
- Eindeutigkeit im Umgang hilft, Verunsicherungen abzubauen.
Die Beratung von Menschen mit seelischer (psychischer) Behinderung, ihrer Arbeitgeber, Vorgesetzten sowie dem Kollegenkreis bei arbeitsplatzbezogenen Problemen im psychosozialen Bereich ist die Aufgabe der Integrationsfachdienste. Sie werden von den Integrationsämtern beauftragt und koordiniert.
Stand: 30.09.2022